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Krippenerziehung in der DDR

Körperflege und Töpfen nach festgelegten Zeiten im Tagesplan


Regelmäßige ärztliche Versorgung

Fakten zur Krippenerziehung in der DDR:

1. In der Kinderkrippe wurden Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ganztägig betreut und erzogen.

2. Krippen waren dem Gesundheitswesen zugeordnet.

3. Anfangs waren ausschließlich Säuglingsschwestern und Krankenschwestern in Kinderkrippen tätig. Seit 1974 wurden "Krippenerzieherinnen" an medizinischen Fachschulen in einem "dreijährigen Direktstudium" ausgebildet.

4. Seit 1965 bildeten Krippe und Kindergarten gemeinsam die erste Stufe des staatlichen Bildungssystems. Dennoch blieb die Zuständigkeit des Gesundheitswesens für die Krippen erhalten.

5. Ab 1957 gab es einen Leitfaden für die Erziehung in Krippen und Heimen. Ab 1968 denersten Entwurf eines Erziehungsprogramms "Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise der Krippen", und ab 1985 das "Programm für die Erziehungsarbeit in Krippen".

6. Erziehungsarbeit nach einheitlicher Methode, um gleiche Planung und gleiche Arbeit für alle Krippen zu erreichen.


7. Mit dem Krippenprogramm sollte auch "der Erziehungsarbeit der jungen Eltern in der DDR ... die theoretische Grundlage gegeben werden." (Schmidt-Kolmer 1976)

Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern sollte daher ein Schwerpunkt der Krippenarbeit sein.

8. Der Krippenarzt kontrollierte und verantwortete die Pflege der Kinder sowie die Einhaltung der allgemeinhygienischen Forderungen.

9. Die zuständigen Ärzte verliehen vorbildlichen Einrichtungen den Status als "Bezirks- oder Kreishospitationskrippe", die damit Multiplikatorenfunktion erhielten.

10. Den Fachabteilungen der Bezirke, Kreise oder Krippenvereinigungen unterstanden Fachberaterinnen. Sie führten die fachliche Begleitung und Kontrolle der Leiterinnen aus und hatten Rückmeldepflicht.

11. Der Personalschlüssel war auf 1:5 bzw. 1:6 festgelegt: 3 Erzieherinnen betreuten ca. 16 - 18 Kleinstkinder.

12. Ab 1985 ermöglichte das neue Krippenprogramm die stundenweise Betreuung in Untergruppen.

13. Öffnungszeiten: werktags von 6 bis 18 Uhr

14. Zweckbauten: Neue Krippen im ganzen Land nach einheitlichen Typenplänen.